Wollen Sie dabei sein?
Startgeld / Zahlungsmodalitäten
Das Startgeld von CHF 330.– ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, jedoch spätestens bis 30. April 2011.
Beinhaltet:
- Empfang
- Administrative Betreuung
- Begrüssungskaffee mit Fahrerbesprechung
- Rallyeunterlagen
- Lunch
Zahlungen bitte an:
Bank Coop AG, CH-4002 Basel
Konto-Nr. 538412.290100 0
Clearing 8440
IBAN CH98 0844 0538 4122 9010 0 laufend auf Lions Club Basel-Wettstein, Basel.
Kategorien / Klassen
- TROPHY für Oldtimer und Youngtimer mit Geschicklichkeit-, Wissen- und Zeitprüfungen
- TOUR für Oldtimer und Youngtimer mit Geschicklichkeit- und Wissenprüfungen ohne Zeitprüfungen
Disqualifikation
Das Nichteinhalten des Strassenverkehrsgesetzes und der Vorgaben im Roadbook hat eine Disqualifikation zur Folge. Dasselbe gilt für das Nicht- oder mehr als zehn Minuten Zuspäterscheinen. Das Startgeld wird bei Disqualifikation nicht zurückbezahlt.
Versicherung
Die Versicherung für die Fahrzeuge, deren Insassen sowie für die Haftpflicht gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers. Die Veranstaltung wird im Rahmen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes ausgetragen. Der Veranstalter Lions Club Basel-Wettstein lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Begleitpersonen sowie Dritte ab. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Funktionäre und Helfer. Gerichtsstand ist Basel (Schweiz).
Pannenhilfe
Während und auf der Rundfahrt steht ein Pannen- und Abschleppdienst für den Transport zurück zum Start zur Verfügung.
Rallye-Sekretariat
Das Sekretariat befindet sich während der ganzen Veranstaltung im Ramada Plaza, Basel
Rallyeleitung / Proteste
Gesamtleitung: Ruedi Wenger
Rallyeleitung auf der Strecke: Dr. Alain Meyer
Über allfällige Proteste entscheidet die Rallyeleitung definitiv.
Roadbook
Das Roadbook wird durch den Veranstalter am 28. Mai 2011 anlässlich der Startnummerausgabe an die Teilnehmer abgegeben.
Drivers Briefing
Die Fahrerbesprechung am 28. Mai 2011 ist für Pilot und Co-Pilot obligatorisch.
